10. Juni 2021

Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung

Foto: Rüdiger Böhme

Brandenburg an der Havel, 08.06.2021:

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ unterstützt Opfer sexueller Gewalt und sichert Spuren, ohne dass die Tat umgehend angezeigt werden müsste.

Mit der Soforthilfe haben Opfer sexueller Gewalt – unabhängig von einer Anzeige – die Möglichkeit, neben der medizinischen Versorgung vertraulich von einer Ärztin oder einem Arzt Tatspuren sofort sichern zu lassen. Wenn das Opfer sich erst später für eine Anzeige entscheidet, kann die Polizei auf das Beweismaterial zurückgreifen. Die vertrauliche Spurensicherung wird nun auch im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel angeboten. Neben dem Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel bieten bereits vier weitere Brandenburger Kliniken: Klinikum Frankfurt (Oder), Ruppiner Kliniken Neuruppin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und das Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam die vertrauliche Spurensicherung an.

Gabriele Wolter, Geschäftsführerin Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel: „Viele Betroffene sind unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen. Neben der medizinischen Soforthilfe haben sie nun auch am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel die Möglichkeit, vertraulich die Spuren sichern zu lassen und bei der Entscheidung die Tat zur Anzeige zu bringen auf Beweismaterial zurückgreifen zu können.“

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ gibt es seit 2014 im Land Brandenburg, es richtet sich an Frauen, Männer und Kinder aller Altersgruppen. Wenn ein Opfer in eine der fünf Kliniken kommt, kann es unter anderem mit dem Satz „Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin/einem Urologen“ diskret darauf aufmerksam machen, dass eine sexuelle Gewalttat bzw. eine Vergewaltigung stattgefunden hat. In diesem Fall werden Ärzte der betreffenden Fachbereiche unverzüglich informiert und das weitere Vorgehen kann mit der Ärztin oder dem Arzt beraten werden. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen vermittelt, die Betroffene nachsorgend beraten.

Zurück