05. März 2021

Covid-19 Schnellteste + Besucherregelung

Seit dem 01.02.2021 müssen Besucher im Klinikum ein negatives Covid-19 Testergebnis beim Betreten des Klinikums vorweisen. Für Besucher und Bürger hatte das Klinikum daher ein Covid-19 – Schnelltest – Mobil eingerichtet. Diese Maßnahme hat sich bewährt und es konnte in den letzten Wochen immer wieder verhindert werden, dass Besucher mit einem positiven Schnelltestergebnis das Klinikum betreten. Täglich haben auch ca. 5-15 Bürgerinnen und Bürger ohne Besuchswunsch das Angebot wahrgenommen und auch hier wurden vereinzelt positive Testergebnisse festgestellt. Besucher und Bürger müssen hierfür einen Kostenersatz bezahlen.

Die Teststrategie des Landes ist aktuell noch nicht bekannt. Eine sofortige Übernahme der angekündigten kostenlosen Testungen im Sinne der Bund/Länder-Einigung kann daher nicht unmittelbar ab dem 08.03.2021 erfolgen. Hierzu bedarf es zunächst dem Verordnungstext des Landes Brandenburg und einer organisatorischen Vorbereitung.

Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel befindet sich aber bereits in Abstimmung mit der Stadt Brandenburg an der Havel. Es werden Umsetzungsmöglichkeiten der Teststrategie z.B. am Gesundheitszentrum am Hauptbahnhof oder am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel besprochen.

Bis zu einer weiteren Regelung werden wir weiterhin unsere Besucher und Bürger testen, müssen hierzu aber eine Kostenerstattung berechnen.

Bitte verfolgen Sie die aktuelle Berichterstattung, um weitere Informationen zur Umsetzung der Schnellteststrategie in Erfahrung zu bringen. Wir werden Sie schnellstmöglich über unserer Homepage und die sozialen Medien informieren, welche Änderungen sich ggf. für die Besucherreglung im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel ergeben werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Das Covid-19 - Schnelltest – Mobil ist täglich von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Es befindet sich vor der Auffahrt zur Rettungsstelle.

Was ist zu beachten:

  • Min 1,5m Abstand halten und Rettungswege frei halten
  • FFP2 Maske tragen
  • Schnelltest und Besuche sind nur ohne Erkältungssymptome möglich


Für Besucher müssen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10€ / pro Schnelltest berechnen. Leistungsempfänger die Patienten im Klinikum besuchen möchten wird bei Vorlage des Familienpasses die Aufwandsentschädigung erlassen.

Auch für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit einen Schnelltest durchführen zu lassen. Die Aufwandsentschädigung beträgt für Nicht- Besucher 18€ / Schnelltest.

Die Besucherregelungen im Überblick:

  • Nachweis negativer Covid-19 Test max. 48h alt
  • Besucher mit Erkältungssymptomen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
  • Alle Patienten und Besucher müssen eine FFP2 tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren. Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt. Eine weitere Händedesinfektion soll nach Betreten des Patientenzimmers erfolgen.
  • Besuche sind zwischen 10:00 und 18:00 Uhr möglich, pro Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt, die Besuchszeit darf pro Besucher eine Stunde nicht überschreiten. Es dürfen sich maximal 2 Besucher zeitgleich in einem Patientenzimmer aufhalten.
  • Der Zutritt zum Klinikum soll ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.
  • Besuche in den COVID19-Bereichen (Station 3.1 C, 3.2 C, 3.1 B) sind nicht möglich. Auf der internistischen ITS sind Besuche nur nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt möglich.
  • Bei der Geburt dürfen werdende Mütter weiterhin durch eine Person begleitet werden.
  • Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.
  • Patienten und Besucher erhalten am Haupteingang oder am Schnelltest- Mobil eine FFP2 Maske.

Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Wir bitten daher alle Besucher um Beachtung der Besucherregeln und um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen.

Aktuelle Informationen zu den Besuchsregeln finden Angehörige und Besucher auf unserer Homepage: www.klinikum-brandenburg.de

 

 

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