18. März 2020

Neue Besucherregelung

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Liebe Patienten und Besucher,

laut Rechtsverordnung des Landes Brandenburg müssen wir die Besucherregelung weiter einschränken.

  • Besuche sind nun untersagt
  • Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden, jedoch nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen

 

Bitte nutzen Sie Anrufe und Videotelefonie!

Ein Krankenhausaufenthalt ist immer – auch ohne Corona – eine schwierige Situation für Patienten, in der die Unterstützung von Angehörigen und Besuchern wichtig ist. Es gibt aktuell leider keine Alternative dazu, die Besuchszeiten und Zutrittsmöglichkeiten im Krankenhaus drastisch einzuschränken. Eine Vielzahl von Patienten im Krankenhaus gehört zu Risikogruppen, die in besonderem Maße vor dem Corona Virus geschützt werden müssen. Dazu gehören geriatrische Patienten genauso wie schwer erkrankte immungeschwächte Patienten auf der Krebsstation oder auch Frühchen. Eine besondere Verantwortung tragen wir gegenüber unseren Ärzten und Pflegekräften, die jetzt schon eine herausragende Arbeit leisten und denen wir in den nächsten Wochen noch viel abverlangen werden müssen. Jede Möglichkeit, Risiken zu senken, muss genutzt werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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