05. November 2020

Besucherregelung aktualisiert

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  • Besuchszeit: 08:00 - 18:00 Uhr
  • 1 Besucher pro Tag und Patient für 1 Stunde
  • Voraussetzung – Tragen von unbenutztem medizinischem Mund-Nase-Schutz

Ab dem 06.11.2020 werden die Besuchszeiten auf 08:00 -18:00 Uhr reduziert. Wir appellieren an alle Besucher und alle Patienten: Die moderate Besucherregelung kann nur aufrechterhalten werden, solange sich alle Besucher und Patienten daran halten. Eine Häufung von Verstößen gegen die geltende Besucherregelung führt ggf. kurzfristig zu weiteren Einschränkungen. Um bis auf Weiteres Besuche zu ermöglichen ist es entscheidend, unsere geltenden Verhaltens-, Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.

  • Besuche sind zwischen 08:00 und 18:00 Uhr möglich, pro Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt, die Besuchszeit darf pro Besucher eine Stunde nicht überschreiten. Es dürfen sich jedoch maximal 2 Besucher zeitgleich in einem Patientenzimmer aufhalten.

  • Bei der Geburt ist eine Begleitperson erlaubt.

  • Der Zutritt zum Klinikum soll ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.

  • Besucher dürfen nicht unter Erkältungssymptomen leiden.

  • Besuche auf der COVID-Station 3.1 C sind nicht möglich. Auf der internistischen ITS sind Besuche nur nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt möglich.

  • Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.

  • Alle Patienten und Besucher müssen einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Meter einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren. Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt.

  • Alle Patienten erhalten vom Klinikum einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

  • Alle Besucher müssen bitte einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitbringen oder erwerben.

Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. In z.B. Mehrbettzimmern können wir nicht jederzeit gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wir möchten aber dennoch unseren Patienten ermöglichen Besuch zu empfangen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren tragen alle Patienten und Mitarbeiter vorsorglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Unsere Hygienevorschriften verbieten das Tragen von Behelfs-Mund-Nasen-Schutz. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher.
Der medizinische Mund-Nasen Schutz ist Einwegartikel und daher stellen wir diesen gern allen Besuchern für den Unkostenbetrag von 0,50 € zur Verfügung, um Besuche unter Maßgabe der Umgangsverordnung zu ermöglichen. Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.

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